Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Webanwendung SWD-Planer, angeboten von Anbieter, Anschrift (nachfolgend „Anbieter").
(2) Kunde ist die Organisation oder Person, die ein Nutzerkonto anlegt oder einen Tarif bestellt. Nutzer sind die von der Kundenorganisation berechtigten Personen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden SWD-Planer als über das Internet nutzbare Software zur Verfügung. Die Anwendung dient der Vorbereitung und Planung von Sanitätsdiensten bei Veranstaltungen, insbesondere der Einteilung von Personal, Fahrzeugen und Material, der Gliederung in Abschnitte, der Zeitplanung sowie der Erstellung von Dienstplänen und Auswertungen.
(2) SWD-Planer ist kein Einsatzleitsystem und kein Medizinprodukt. Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere Patientendokumentation, digitale Lagekarte, Fahrzeugortung, Alarmierung und Einsatztagebuch. Die Anwendung ersetzt keine eigene fachliche Prüfung durch die verantwortlichen Führungskräfte.
(3) Hinweise der Anwendung – etwa zu Qualifikationen, Fahrberechtigungen oder Zeitkonflikten – sind Unterstützung. Die Verantwortung für die Einsatzplanung und deren Rechtmäßigkeit bleibt beim Kunden.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
(1) Mit dem Anlegen eines Nutzerkontos kommt ein unentgeltlicher Vertrag über die Nutzung der Testphase zustande.
(2) Die Testphase umfasst drei Monate mit vollem Funktionsumfang. Zahlungsdaten sind dafür nicht erforderlich. Sie endet automatisch, ohne dass eine Kündigung nötig ist, und geht nicht selbsttätig in einen kostenpflichtigen Tarif über.
(3) Ein kostenpflichtiger Tarif kommt erst zustande, wenn der Kunde einen Tarif bestellt und der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder den Tarif freischaltet.
(4) Nach Ablauf der Testphase oder eines Tarifs bleiben die Daten des Kunden zunächst lesend zugänglich; neue Eingaben sind dann nicht mehr möglich. Zur Löschung siehe § 10.
§ 4 Preise, Abrechnung und Zahlung
(1) Es gelten die auf der Preisseite angegebenen Tarife. Maßgeblich für den Preis ist, wie viele Personen gleichzeitig an einem Dienst planen. Anzahl der Dienste, der Helfer und der Nutzerkonten sind in allen Tarifen unbegrenzt; rein mitlesende Nutzer sind kostenfrei.
(2) Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen – prüfen und anpassen, sobald die Kleinunternehmerregelung nicht mehr greift.
(3) Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung per Überweisung. In der Anwendung werden keine Zahlungsdaten erhoben. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(4) Jahrestarife werden für zwölf Monate im Voraus abgerechnet, der Event-Tarif einmalig. Der Dienst-Boost wird je Vorgang einmalig abgerechnet.
(5) Wechselt der Kunde innerhalb von drei Monaten nach Buchung des Event-Tarifs in einen Jahrestarif, wird der bereits gezahlte Betrag des Event-Tarifs vollständig angerechnet.
§ 5 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter betreibt die Anwendung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt / mit … % im Monatsmittel zugesagt.
(2) Ausgenommen sind Zeiten planmäßiger Wartung, Störungen bei Vorleistungsanbietern sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Planmäßige Wartungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und in Zeiten geringer Nutzung gelegt.
(3) Der Anbieter darf die Anwendung weiterentwickeln. Funktionen können ergänzt, geändert oder ersetzt werden, solange der vertraglich geschuldete Zweck erhalten bleibt. Bei einer erheblichen Einschränkung wesentlicher Funktionen wird der Kunde informiert und kann innerhalb von 30 Tagen kündigen.
(4) Die Anwendung ist als installierbare Web-App (PWA) nutzbar. Bereits geladene Inhalte bleiben ohne Internetverbindung lesbar; Änderungen setzen eine Verbindung voraus. Ein vollständiger Offline-Betrieb ist nicht Vertragsinhalt.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Unbefugte weiter. Er informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die von ihm eingegebenen Daten verarbeiten darf – insbesondere Daten von Helfer:innen. Er holt erforderliche Einwilligungen ein und beachtet die Vorgaben seiner Organisation.
(3) Der Kunde unterlässt Handlungen, die den Betrieb der Anwendung beeinträchtigen, insbesondere automatisierte Massenzugriffe und das Umgehen von Zugriffsbeschränkungen.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung durch ihn oder seine Nutzer beruhen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der unentgeltliche Testvertrag endet mit Ablauf der Testphase.
(2) Jahrestarife laufen zwölf Monate. Sie verlängern sich nicht automatisch; eine Fortsetzung erfordert eine neue Bestellung. Eine Kündigung ist daher nicht erforderlich.
(3) Der Event-Tarif endet mit Ablauf seiner Laufzeit von sechs Monaten.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist oder wiederholt erheblich gegen § 6 verstößt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform, E-Mail genügt.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die im letzten Vertragsjahr gezahlte Vergütung.
(3) Für unentgeltliche Leistungen, insbesondere die Testphase, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(4) Der Kunde bleibt verpflichtet, für seine Planung angemessene eigene Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Für die Durchführung eines Sanitätsdienstes ist ein vom Systemzustand unabhängiger Ausdruck oder eine gleichwertige Rückfallebene vorzuhalten.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – insbesondere Helferdaten – schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB in Fragen der Datenverarbeitung vor.
(3) Die Verarbeitung erfolgt in der EU-Region europe-west1 (Belgien).
§ 10 Datenexport und Löschung
(1) Der Kunde kann seine Helfer- und Stundendaten jederzeit als CSV exportieren.
(2) Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden nach einer Übergangsfrist von Anzahl Tage gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch löscht der Anbieter früher.
§ 11 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Mitteilung hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei zum Änderungszeitpunkt kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Ort eintragen.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
(4) Verbraucher werden zusätzlich auf die Widerrufsbelehrung hingewiesen.